Zweitwagenversicherung

sparen Sie bares Geld mit der Schadensfreiheitsklasse Ihres Erstwagen

Zweitwagenversicherung

 

Sie haben inzwischen einen zweiten Wagen - entweder weil er nötig ist, oder weil Ihr Junior sein erstes Auto fährt. Trotzdem soll der Wagen über Sie versichert werden. Eine richtige Entscheidung, da der Nachwuchs mangels Fahrerfahrung noch eine zu hohe Schadensfreiheitsklasse hat.

 

Bei vielen Versicherern muss der Zweitwagen nicht einmal beim gleichen Versicherer angemeldet sein, um die hohen Versicherungsrabatte des Erstwagens auch für Ihren Zweitwagen zu nutzen. Hier ist allerdings zu beachten, dass nicht der exakte Rabatt auf den anderen Versicherer übernommen wird, sondern nur die Schadenfreiheitsklasse, also die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre innerhalb Ihrer Erstwagen-Kfz-Versicherung.

Sie fahren beispielweise 5 Jahre unfallfrei, somit wird diese Anzahl an Jahren auf Ihrer Zweitwagenversicherung übernommen und auf der Grundlage der versicherungseigene Rabatt errechnet - ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall!


 

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