Vollkaskoversicherungen
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Auto entstehen und schließt die Teilkasko-Versicherung mit ein. Dabei handelt es sich rechtlich um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen. Dies hat verschiedene positive Auswirkungen:
- Der anteilige Beitrag zur Teilkasko wird durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So konnte bis zur Kaskoreform 2003 z. B. bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko sein. Dieses nannte man Organikbruch.
- Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
- Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
- Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
- Selbstverschuldete Unfälle
- wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
- wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
- wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder)
Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.
Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.
* ständige Pflichten:
- Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
- unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
- Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung
* Pflichten im Schadensfall:
- Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche)
- Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
- Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe eindringendes Regenwasser zu verhindern.)
Quelle: Wiki
- Der anteilige Beitrag zur Teilkasko wird durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls reduziert. So konnte bis zur Kaskoreform 2003 z. B. bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt die Vollkaskoversicherung teilweise günstiger als eine reine Teilkasko sein. Dieses nannte man Organikbruch.
- Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
- Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
- Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
- Selbstverschuldete Unfälle
- wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
- wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
- wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder)
Weitere Berechnungsmerkmale für die Beiträge (Versicherungsprämien) sind neben dem SF-Rabatt auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typenklasseneinstufung und die Regionalklasse des Fahrzeugs bzw. des Wohnortes.
Mit Abschließen einer Vollkaskoversicherung gehen bestimmte Pflichten einher.
* ständige Pflichten:
- Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges muss gesetzeskonform sein
- unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges muss verhindert werden
- Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zu Zahlungsweigerung seitens der Versicherung
* Pflichten im Schadensfall:
- Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche)
- Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs
- Pflicht zur Schadensminderung (Beispiel: Nach einem Glasbruch durch Abdeckung der Scheibe eindringendes Regenwasser zu verhindern.)
Quelle: Wiki