Doppelkarte ist die Deckungskarte
Bis zum 31. Dezember 2002 hieß die Versicherungsbestätigungskarte auch Doppelkarte, weil die Zulassungsstelle eine Durchschrift an den Versicherer weitergeleitet hat. Seit dem Jahr 2003 erfolgt die Datenübermittlung nur noch auf elektronischem Wege (Elektronische Versicherungsbestätigung oder eVB). Deshalb entfällt das "Doppel".
Die Deckungskarte bescheinigt die Absicht, einen
Versicherungsvertrag mit einer konkreten Versicherung
abzuschließen. Auch seitens der Versicherung wird die
Bereitschaft bekundet einen Versicherungsvertrag
abzuschließen. Der Versicherungsnehmer hat damit ab dem
Tag der Zulassung im Rahmen der vorläufigen Deckung
Haftpflichtversicherungsschutz (bei allen anderen
Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz erst nach
Bezahlung der ersten Prämie).
Man benötigt diese Deckungskarte zu folgenden Anlässen:
- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Fahrzeugwechsel
- Versichererwechsel
- Umschreibung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
- Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei einem
Wohnortwechsel